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Technischer und organisatorischer Datenschutz
Gemäß Artikel 5 in Verbindung mit Artikel 32 der DSGVO sind alle Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, verpflichtet technische und/oder organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheits- und Schutzanforderungen der Datenschutzgesetzgebung zu erfüllen. Erwerben Sie daher in diesem Modul unseres Kompaktseminars die nötigen Kenntnisse, um die in Artikel 39 genannten Aufgaben des Datenschutzbeauftragten wahrnehmen zu können.