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Gruppen verbundener Kunden nach Art. 4 (1)(39) CRR sowie Kreditnehmereinheiten nach § 19 Abs. 2 KWG
Wie sind Kreditnehmer zu einer Gruppe verbundener Kunden gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nr. 39 CRR (Capital Requirements Regulation) bzw. zu einer Kreditnehmereinheit nach § 19 Absatz 2 KWG zusammenzufassen? Wie sind die aufsichtsrechtlichen Vorschriften in der Praxis anzuwenden? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie in diesem Seminar.