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Gruppen verbundener Kunden nach Art. 4 (1)(39) CRR sowie Kreditnehmereinheiten nach § 19 Abs. 2 KWG
Wie sind Kreditnehmer zu einer Gruppe verbundener Kunden gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nr. 39 CRR (Capital Requirements Regulation) bzw. zu einer Kreditnehmereinheit nach § 19 Absatz 2 KWG zusammenzufassen? Wie sind die aktuellen aufsichtsrechtlichen Vorschriften in der Praxis anzuwenden? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie in diesem Seminar mit dem Schwerpunkt auf der Bildung von Gruppen verbundener Kunden.