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Prüfungsvorbereitungsfälle entwickeln
Die neue Ausbildungsverordnung Bankkaufmann/Bankkauffrau ist seit 01.08.2020 in Kraft und hat zu wesentlichen Veränderungen und Modernisierungen in der Bankausbildung geführt. Im Prüfungsbereich „Kunden beraten“ ist die Prüfung nunmehr in einem 30-minütigen Kundengespräch abzulegen. Die bisher zur Verfügung stehenden Prüfungsvorbereitungsfälle müssen an die neuen Anforderungen angepasst, inhaltlich optimiert oder neu entwickelt werden.