Zeige 6 von 6 Ergebnissen zum Stichwort Capital Requirements Regulatio (Alle anzeigen)
Gruppen verbundener Kunden nach Art. 4 (1)(39) CRR sowie Kreditnehmereinheiten nach § 19 Abs. 2 KWG
Wie sind Kreditnehmer zu einer Gruppe verbundener Kunden gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nr. 39 CRR (Capital Requirements Regulation) bzw. zu einer Kreditnehmereinheit nach § 19 Absatz 2 KWG zusammenzufassen? Wie sind die aktuellen aufsichtsrechtlichen Vorschriften in der Praxis anzuwenden? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie in diesem Seminar mit dem Schwerpunkt auf der Bildung von Gruppen verbundener Kunden.
Grundlagen Asset Encumbrance - Meldungserstellung über belastete Vermögenswerte (online) (S585)
Die Capital Requirements Regulation (CRR) fordert von Kreditinstituten die quartalsweise Meldung und Offenlegung der Belastung von Vermögenswerten, der sogenannten „Asset Encumbrance“. Sie möchten sich zu den Asset Encumbrance-Regelungen und den Anforderungen an das Meldewesen im Umfeld der Finanz Informatik grundlegendes Know-how aneignen? In diesem Seminar wird dies vermittelt.
Gesetzliche Grundlagen der Groß- und Millionenkreditmeldungen (online)
Die Vorschriften der Capital Requirements Regulation in der jeweils aktuellen Fassung und des KWGs für Groß- und Millionenkredite sind äußerst komplex. Danach haben Sparkassen der Bundesbank vierteljährlich Groß- und Millionenkredite anzuzeigen. Beschäftigen Sie sich in diesem Seminar daher mit den gesetzlichen Grundlagen sowie Anzeige- und Meldevorschriften.
BAIS GroMiKV - Aufsichtsrechtliche Meldung von Groß- und Millionenkrediten (S669)
Sparkassen haben Groß- und Millionenkredite nach §§ 13 bis 14 KWG der Deutschen Bundesbank anzuzeigen. Für die Erstellung der Anzeigen wird die Softwarelösung BAIS genutzt. Erarbeiten Sie sich in diesem Seminar den Umgang mit der Anwendung.
Gruppen verbundener Kunden nach Art. 4 (1)(39) CRR sowie Kreditnehmereinheiten nach § 19 Abs. 2 KWG
Wie sind Kreditnehmer zu einer Gruppe verbundener Kunden gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nr. 39 CRR (Capital Requirements Regulation) bzw. zu einer Kreditnehmereinheit nach § 19 Absatz 2 KWG zusammenzufassen? Wie sind die aktuellen aufsichtsrechtlichen Vorschriften in der Praxis anzuwenden? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie in diesem Seminar mit dem Schwerpunkt auf der Bildung von Gruppen verbundener Kunden.
Gesetzliche Grundlagen des Solvabilitätsregimes
Kreditinstitute verfügen über ein angemessenes Eigenkapital, wenn sie täglich zum Geschäftsschluss die Eigenkapitalanforderungen für Adressrisiken, für das operationelle Risiko und für die Marktrisiken erfüllen. In diesem Seminar werden die gesetzlichen Grundlagen des Solvabilitätsregimes auf Basis der aktuellen regulatorischen Vorgaben vermittelt.