Förderung deiner Weiterbildung – Jetzt durchstarten!
Nutze die Unterstützung der Agentur für Arbeit
Berufstätige, Arbeitsuchende, Personen ohne Beschäftigung sowie Beschäftigte in Kurzarbeit können ihre Weiterbildungskosten komplett finanzieren lassen. Mithilfe eines Bildungsgutscheins können die Gebühren zu 100 % übernommen werden. Ob und in welchem Umfang eine Unterstützung erfolgt, wird in einem Beratungstermin bei der zuständigen Agentur für Arbeit festgelegt.
Wir sind ein zertifizierter Bildungsträger
Viele unserer Weiterbildungen sind gemäß der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) anerkannt, wodurch bei uns Bildungsgutscheine eingelöst werden können. Damit stellen wir deutschlandweit ein umfangreiches Angebot an förderfähigen Kursen bereit, die optimal auf Deine beruflichen Ziele zugeschnitten sind.
Was ist ein Bildungsgutschein?
Ein Bildungsgutschein eröffnet Dir die Möglichkeit, Deine berufliche Zukunft aktiv zu gestalten – mit Unterstützung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Er richtet sich an Personen, die arbeitssuchend, arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Mit diesem Gutschein können die Kosten für eine berufliche Qualifizierung oder Umschulung vollständig oder anteilig abgedeckt werden.
Für folgende Weiterbildungen kannst Du den Bildungsgutschein nutzen:
FAQ zum Bildungsgutschein
Abhängig von Deiner individuellen Situation können mit dem Bildungsgutschein die Lehrgangsgebühren, Prüfungsgebühren sowie Fahrtkosten abgedeckt werden. Auch Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung oder die Betreuung von Kindern können gefördert werden. In zahlreichen Fällen werden bis zu 100 % der Kosten übernommen, sodass Du Dich ganz auf Deine berufliche Weiterbildung fokussieren kannst.
Ein Bildungsgutschein bietet Dir die Möglichkeit, Deine berufliche Zukunft aktiv zu gestalten. Anspruch darauf haben:
- Arbeitssuchende und Arbeitslose, die ihre beruflichen Perspektiven verbessern möchten.
- Beschäftigte, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind.
- Arbeitnehmer in Kurzarbeit, die die Zeit für ihre Weiterentwicklung nutzen wollen.
- Personen in Berufen mit Strukturwandel, die sich beruflich neu orientieren müssen.
Nicht jede Weiterbildung ist automatisch förderfähig. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Persönliche Beratung: Ein Gespräch bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ist der erste Schritt. Dabei wird Dein Weiterbildungsbedarf geprüft.
- Zertifizierung: Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme müssen nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sein.
- Relevanz: Die Weiterbildung muss dazu beitragen, Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder Deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch den Erwerb relevanter Fähigkeiten zu verbessern.

So funktioniert der Weg zum Bildungsgutschein in vier einfachen Schritten:
Ja, Dein Arbeitgeber kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Bildungsgutschein für Dich beantragen. Dies ist beispielsweise möglich, wenn er Deine Qualifikation fördern möchte, um Deinen Arbeitsplatz zu sichern oder Dich auf neue Aufgaben im Unternehmen vorzubereiten.
- Antragstellung durch den Arbeitgeber: Der Arbeitgeber kontaktiert die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, um die Förderung Deiner Weiterbildung zu beantragen.
- Prüfung durch die Behörde: Nach einer Überprüfung stellt die Agentur für Arbeit den Bildungsgutschein aus, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Berufliche Weiterentwicklung: Dieser Prozess unterstützt Deine berufliche Qualifikation und hilft, Deinen Arbeitsplatz langfristig abzusichern.
Ein Bildungsgutschein hat in der Regel eine Gültigkeit von drei Monaten. In diesem Zeitraum musst Du mit der Weiterbildung beginnen, da der Gutschein sonst verfällt.
- Frist einhalten: Beginne rechtzeitig mit der Planung und kontaktiere uns frühzeitig, um alle Formalitäten zu klären.
- Zuverlässigkeit: Achte darauf, dass Deine Weiterbildung rechtzeitig innerhalb der Gültigkeitsdauer startet.
Sollte Dein Antrag abgelehnt werden, erhältst Du von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter eine schriftliche Begründung für die Entscheidung. Innerhalb von vier Wochen kannst Du Widerspruch einlegen.
Tipps für den Widerspruch:
- Gespräch suchen: Vereinbare ein Gespräch mit Deinem Berater oder Deiner Beraterin und lass Dir die Gründe für die Ablehnung genau erklären.
- Argumente sammeln: Reiche zusätzliche Nachweise oder Argumente ein, die den Bedarf für die Weiterbildung untermauern, um Deine Erfolgschancen beim Widerspruch zu erhöhen.
